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   BSG, 16.04.2018 - B 9 V 8/18 B   

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BSG, 16.04.2018 - B 9 V 8/18 B (https://dejure.org/2018,12990)
BSG, Entscheidung vom 16.04.2018 - B 9 V 8/18 B (https://dejure.org/2018,12990)
BSG, Entscheidung vom 16. April 2018 - B 9 V 8/18 B (https://dejure.org/2018,12990)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung von Erfrierungen als Folge einer Wehrdienstbeschädigung; Nichtzulassungsbeschwerde; Verständliche Sachverhaltsschilderung als Mindestanforderung an die Darlegung bzw. Bezeichnung eines Revisionszulassungsgrundes; Umfangreicher Lebenssachverhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2
    Anerkennung von Erfrierungen als Folge einer Wehrdienstbeschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 24.04.2008 - B 9 SB 58/07 B

    Verspätete Ablehnung des Antrags auf Befragung des Sachverständigen

    Auszug aus BSG, 16.04.2018 - B 9 V 8/18 B
    Unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegenden Möglichkeit, das Erscheinen des Sachverständigen zum Termin von Amts wegen anzuordnen, steht jedem Beteiligten gemäß § 116 S 2 SGG, § 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zu, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 24.4.2008 - B 9 SB 58/07 B - SozR 4-1500 § 116 Nr. 2 RdNr 5 mwN).

    Zudem verkennt der Kläger, dass das Recht eines Beteiligten, Fragen an einen Sachverständigen zu stellen, grundsätzlich nur mit Blick auf solche Gutachten besteht, die im selben Rechtszug erstattet worden sind (stRspr, zB Senatsbeschlüsse vom 12.10.2017 - B 9 V 32/17 B - Juris RdNr 16 und vom 24.4.2008 - B 9 SB 58/07 B - SozR 4-1500 § 116 Nr. 2 RdNr 9).

  • BSG, 28.09.2015 - B 9 SB 41/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 16.04.2018 - B 9 V 8/18 B
    Um in der aktuellen Prozesssituation ein Beweisthema für das LSG hinreichend genau zu bezeichnen, hätte der Kläger substantiiert und präzise angeben müssen, welche konkreten (entscheidungserheblichen) Punkte - ausgehend von der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts - durch eine mündliche Anhörung von Prof. Dr. Dr. M zu seinem Gutachten vom 20.6.2012 trotz zwei bereits vorliegenden ergänzenden schriftlichen Stellungnahmen vom 29.6.2013 und 3.3.2014 noch hätten geklärt werden können (vgl Senatsbeschluss vom 28.9.2015 - B 9 SB 41/15 B - Juris RdNr 6 mwN).
  • BSG, 29.01.2018 - B 9 V 39/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 16.04.2018 - B 9 V 8/18 B
    Merkmal eines Beweisantrags ist eine bestimmte Tatsachenbehauptung und die Angabe des Beweismittels für diese Tatsache (Senatsbeschluss vom 29.1.2018 - B 9 V 39/17 B - Juris RdNr 11 mwN).
  • BVerfG, 29.08.1995 - 2 BvR 175/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 16.04.2018 - B 9 V 8/18 B
    Grundsätzlich steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob es einen Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens laden will (vgl BVerfG [Kammer] Beschluss vom 29.8.1995 - 2 BvR 175/95 - Juris RdNr 29).
  • BSG, 03.03.1999 - B 9 VJ 1/98 B

    Befragung des Sachverständigen durch Verfahrensbeteiligte

    Auszug aus BSG, 16.04.2018 - B 9 V 8/18 B
    Die Ermessensentscheidung unterliegt jedoch revisionsrechtlicher Überprüfung dahin, ob das Berufungsgericht von seinem Ermessen rechtsfehlerhaft Gebrauch gemacht hat (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 3.3.1999 - B 9 VJ 1/98 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 11.10.1988 - 5 BJ 250/88 - Juris RdNr 4).
  • BSG, 12.10.2017 - B 9 V 32/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 16.04.2018 - B 9 V 8/18 B
    Zudem verkennt der Kläger, dass das Recht eines Beteiligten, Fragen an einen Sachverständigen zu stellen, grundsätzlich nur mit Blick auf solche Gutachten besteht, die im selben Rechtszug erstattet worden sind (stRspr, zB Senatsbeschlüsse vom 12.10.2017 - B 9 V 32/17 B - Juris RdNr 16 und vom 24.4.2008 - B 9 SB 58/07 B - SozR 4-1500 § 116 Nr. 2 RdNr 9).
  • BSG, 21.12.2017 - B 9 SB 70/17 B

    Schwerbehindertenrecht; Verfahrensrüge; Verletzung rechtlichen Gehörs;

    Auszug aus BSG, 16.04.2018 - B 9 V 8/18 B
    c) Soweit der Kläger darüber hinaus noch eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht durch das LSG rügen will, erfüllt sein Vorbringen nicht die Darlegungsanforderungen an eine Sachaufklärungsrüge (s hierzu allgemein Senatsbeschluss vom 21.12.2017 - B 9 SB 70/17 B - Juris RdNr 3).
  • BSG, 16.03.2017 - B 13 R 390/16 B

    Erstattung von Übergangsgeld; Zeitliche Kongruenz beim Zusammentreffen von

    Auszug aus BSG, 16.04.2018 - B 9 V 8/18 B
    Allein die - behauptete - Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall - zB aufgrund der Nichtbeachtung oder fehlerhaften Anwendung höchstrichterlicher Rechtsprechung - rechtfertigt die Zulassung wegen Divergenz nicht (stRspr, zB BSG Beschluss vom 16.3.2017 - B 13 R 390/16 B - Juris RdNr 16).
  • BSG, 19.04.2017 - B 13 R 339/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Aufklärungsrüge -

    Auszug aus BSG, 16.04.2018 - B 9 V 8/18 B
    Diese Anregung ("Antrag") muss aber bestimmten Anforderungen entsprechen: Sie muss Ausführungen enthalten, aufgrund derer sich das Gericht schlüssig werden kann, ob es überhaupt Anlass hat, den Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens zum Termin zu laden (BSG Beschluss vom 19.4.2017 - B 13 R 339/16 B - Juris RdNr 8).
  • BGH, 08.10.1959 - VII ZR 87/58

    Rechtliches Gehör im Schiedsverfahren

    Auszug aus BSG, 16.04.2018 - B 9 V 8/18 B
    Die gerügte Abweichung von dem Urteil des BGH vom 8.10.1959 (BGHZ 31, 43, 45) kann schon deshalb nicht zum Erfolg führen, weil eine Abweichung zu einem - überdies vom Kläger auch nicht bezeichneten - Rechtssatz des BGH nach § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG kein Zulassungsgrund ist.
  • BSG, 16.01.1986 - 4b RV 27/85
  • BSG, 11.10.1988 - 5 BJ 250/88
  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

  • BSG, 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an den Vertretungszwang - Übernahme der

  • BSG, 02.05.2017 - B 5 R 401/16 B

    Höhere Altersrente; Grundsatzrüge; Über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung

  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

  • BSG, 31.07.2017 - B 13 R 140/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BSG, 21.08.2017 - B 9 SB 3/17 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Nichtzulassungsbeschwerde;

  • BSG, 29.02.2016 - B 9 SB 91/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • LSG Bayern, 26.09.2017 - L 15 VS 14/14

    Anhörung, Beweislast, Diabetes, Eingewöhnungsmarsch, Erfrierungen, gerichtlicher

  • BSG, 01.11.2017 - B 5 RE 8/17 B

    Zuschuss zur privaten Krankenversicherung; Divergenzrüge; Begriff der Abweichung;

  • BSG, 10.10.2017 - B 13 R 247/17 B
  • BSG, 08.03.2021 - B 9 BL 3/20 B

    Blindengeld nach dem BayBlindG

    Eine verständliche Sachverhaltsschilderung gehört jedoch zu den Mindestanforderungen an die Darlegung bzw Bezeichnung eines Revisionszulassungsgrundes; denn es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die maßgeblichen Tatsachen aus dem angegriffenen Urteil selbst herauszusuchen (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 6.8.2019 - B 9 V 14/19 B - juris RdNr 4; Senatsbeschluss vom 16.4.2018 - B 9 V 8/18 B - juris RdNr 4; Senatsbeschluss vom 21.8.2017 - B 9 SB 3/17 B - juris RdNr 6).

    In einer solchen Situation ist vom Beschwerdeführer zu erwarten, dass die Tatsachenfeststellungen, die für das LSG und aus Sicht der Beschwerde entscheidungserheblich sind, in einer geordneten Abhandlung und nicht, wie hier erfolgt, im Rahmen der Begründung fragmentarisch dargelegt werden (vgl Senatsbeschluss vom 6.8.2019 - B 9 V 14/19 B - juris RdNr 5; Senatsbeschluss vom 16.4.2018 - B 9 V 8/18 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 10.10.2017 - B 13 R 247/17 B - juris RdNr 4) .

  • BSG, 06.08.2019 - B 9 V 14/19 B

    Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes

    Eine verständliche Sachverhaltsschilderung gehört jedoch zu den Mindestanforderungen an die Darlegung bzw Bezeichnung eines Revisionszulassungsgrundes; denn es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die maßgeblichen Tatsachen aus dem angegriffenen Urteil selbst herauszusuchen (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 16.4.2018 - B 9 V 8/18 B - Juris RdNr 4; Senatsbeschluss vom 21.8.2017 - B 9 SB 3/17 B - Juris RdNr 6).

    In einer solchen Situation ist vom Beschwerdeführer zu erwarten, dass die Tatsachenfeststellungen, die für das LSG und aus Sicht der Beschwerde entscheidungserheblich sind, in einer geordneten Abhandlung und nicht, wie hier erfolgt, im Rahmen der Begründung äußerst fragmentarisch dargelegt werden sowie ohne den Hinweis, ob diese Darstellung der entspricht, die das LSG seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (vgl Senatsbeschluss vom 16.4.2018 - B 9 V 8/18 B - Juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 10.10.2017 - B 13 R 247/17 B - Juris RdNr 4) .

  • BSG, 05.12.2022 - B 9 V 30/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Eine verständliche Sachverhaltsschilderung gehört jedoch zu den Mindestanforderungen an die Darlegung bzw Bezeichnung eines Revisionszulassungsgrundes; denn es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, sich im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die maßgeblichen Tatsachen aus dem angegriffenen Urteil selbst herauszusuchen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 6.8.2019 - B 9 V 14/19 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 16.4.2018 - B 9 V 8/18 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 21.8.2017 - B 9 SB 3/17 B - juris RdNr 6).

    In einer solchen Situation ist vom Beschwerdeführer zu erwarten, dass die Tatsachenfeststellungen, die für das LSG und aus Sicht der Beschwerde entscheidungserheblich sind, in einer geordneten Abhandlung und nicht, wie hier erfolgt, im Rahmen der Begründung fragmentarisch und unzureichend strukturiert - versehen mit zahlreichen Fundstellen zu allgemeinen Stellungnahmen, Berichten und Äußerungen über die Entschädigung von Opfern von Gewalttaten - dargelegt werden (vgl stRspr; zB BSG Beschluss vom 6.8.2019 - B 9 V 14/19 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 16.4.2018 - B 9 V 8/18 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 10.10.2017 - B 13 R 247/17 B - juris RdNr 4) .

  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2019 - L 9 R 2081/18

    Erstattung eines Eigenanteils für eine Versorgung mit einem digitalen Hörgerät

    Unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegenden Möglichkeit, das Erscheinen des Sachverständigen zum Termin von Amts wegen anzuordnen, steht jedem Beteiligten gemäß §§ 116 Satz 2 SGG, 118 Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zu, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (stRspr, s. hierzu und zum Folgenden nur BSG, Beschlüsse vom 16.04.2018 - B 9 V 8/18 B - und vom 19.04.2017 a.a.O., Juris).

    Zudem verkennt der Kläger, dass das Recht eines Beteiligten, Fragen an einen Sachverständigen zu stellen, grundsätzlich nur mit Blick auf solche Gutachten besteht, die im selben Rechtszug erstattet worden sind (BSG, Beschluss vom 16.04.2018 a.a.O. m.w.N.), es sei denn, das SG ist dem erstinstanzlich gestellten Antrag auf mündliche Befragung verfahrensfehlerhaft nicht nachgekommen (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, 12. Auflage 2017, § 118 Rdnr. 12 g m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 02.07.2018 - L 9 R 4911/17
    Unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegenden Möglichkeit, das Erscheinen des Sachverständigen zum Termin von Amts wegen anzuordnen, steht jedem Beteiligten gemäß § 116 Satz 2 SGG, § 118 Abs. 1 S 1 SGG i.V.m. § 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zu, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (stRspr, s. hierzu und zum Folgenden nur BSG, Beschluss vom 16.04.2018, B 9 V 8/18 B; BSG, Beschluss vom 19.04.2017 a.a.O., Juris).

    Zudem verkennt die Klägerin, dass das Recht eines Beteiligten, Fragen an einen Sachverständigen zu stellen, grundsätzlich nur mit Blick auf solche Gutachten besteht, die im selben Rechtszug erstattet worden sind (BSG, Beschluss vom 16.04.2018 a.a.O. m.w.N.), es sei denn, das SG ist dem erstinstanzlich gestellten Antrag auf mündliche Befragung verfahrensfehlerhaft nicht nachgekommen (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, 12. Auflage 2017, § 118 Rdnr. 12 g m.w.N.).

  • BSG, 06.11.2019 - B 9 SB 54/19 B

    Zuerkennung der Merkzeichen aG und RF

    Soweit der Kläger ein Abweichen des LSG von dem Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 9.9.2013 ( 8 A 2038/12) rügt, macht er keine Divergenz iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG geltend (zu den Darlegungsanforderungen allgemein s Senatsbeschluss vom 16.4.2018 - B 9 V 8/18 B - juris RdNr 10 f).

    Hierauf kann jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde von vornherein nicht gestützt werden (vgl stRspr, zB Senatsbeschluss vom 16.4.2018 - B 9 V 8/18 B - juris RdNr 9 mwN).

  • BSG, 08.11.2018 - B 9 V 28/18 B

    Gewährung einer Beschädigtengrundrente

    In einer solchen Situation ist vom Beschwerdeführer zu erwarten, dass die Tatsachenfeststellungen, die für das LSG und aus Sicht der Beschwerde entscheidungserheblich sind, in einer geordneten Abhandlung und nicht, wie hier erfolgt, im Rahmen der Begründung äußerst fragmentarisch dargelegt werden sowie ohne den Hinweis, ob diese Darstellung der entspricht, die das LSG seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (vgl Senatsbeschluss vom 16.4.2018 - B 9 V 8/18 B - Juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 29.9.2017 - B 13 R 365/15 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 1.8.2017 - B 13 R 214/16 B - Juris RdNr 6).
  • BSG, 31.01.2022 - B 9 BL 3/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Eine verständliche Sachverhaltsschilderung gehört jedoch zu den Mindestanforderungen an die Darlegung oder Bezeichnung eines Revisionszulassungsgrundes; denn es ist nicht Aufgabe des BSG, sich im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die maßgeblichen Tatsachen aus dem angegriffenen Urteil selbst herauszusuchen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 8.3.2021 - B 9 BL 3/20 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 6.8.2019 - B 9 V 14/19 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 16.4.2018 - B 9 V 8/18 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 30.10.2020 - B 9 SB 17/20 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung

    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die - möglicherweise - maßgeblichen Tatsachen aus dem angegriffenen Urteil des LSG sowie den Gerichts- und Verwaltungsakten selbst herauszusuchen (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 16.4.2018 - B 9 V 8/18 B - juris RdNr 4; Senatsbeschluss vom 21.8.2017 - B 9 SB 3/17 B - juris RdNr 6).
  • BSG, 15.06.2022 - B 9 SB 10/22 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die maßgeblichen Tatsachen aus dem angegriffenen Urteil selbst herauszusuchen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 6.8.2019 - B 9 V 14/19 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 16.4.2018 - B 9 V 8/18 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 08.11.2018 - B 9 V 29/18 B

    Feststellung von Gesundheitsschäden als Folgen einer Inhaftierung in der

  • BSG, 19.08.2021 - B 9 SB 30/21 B

    Herabsetzung eines Grades der Behinderung; Entziehung des Merkzeichens H;

  • BSG, 08.12.2021 - B 10 EG 4/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

  • BSG, 29.06.2021 - B 9 SB 32/21 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung Divergenzrüge im

  • BSG, 01.04.2019 - B 9 V 44/18 B

    Verständliche Sachverhaltsschilderung in einer Nichtzulassungsbeschwerde

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